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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Kampagnen-Website wahl.berlin des Abgeordnetenhauses von Berlin (Verfassungsorgan des Landes Berlin). Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Wann wurde die Erklärung erstellt?

Diese Erklärung wurde am 28. Juli 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand der Anforderungen der BITV (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA).

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Diese Website wurde von Beginn an auf Barrierefreiheit hin entwickelt: semantische Struktur, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Sprungmarken, ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder sowie Unterstützung von reduzierter Bewegung (prefers-reduced-motion) bei Animationen und automatisch wechselnden Inhalten.

Bekannte Einschränkung: Im Motivgenerator werden die rein dekorativen, überlagernden Gestaltungsebenen der Kampagnenmotive (Hintergrund, Kreuz, Kreis) für assistive Technologien ausgeblendet. Sämtliche Textinhalte der Motive bleiben zugänglich.

Barrieren melden (Feedback)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf dieser Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen, oder benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann kontaktieren Sie uns bitte:

Dr. Andreas Stirn, Leiter des Referates Öffentlichkeitsarbeit, Politische Bildung und Veranstaltungen, Besucherdienst
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@parlament-berlin.de
Telefon: (030) 2325 1060

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von vier Wochen keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle.